Benutzungsvertrag Nr. 14.11.0.0001

mit der Freizeit Park Rödental GmbH

  1. Bestätigung der Anerkennung der Benutzungsregeln durch den Teilnehmer, bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten oder die erwachsene Begleitperson.
    Vor Benutzung Funtasy-World Rödental muss jeder Teilnehmer diese Benutzungsregeln zur Kenntnis nehmen und sein Einverständnis durch Unterschrift bestätigen. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Erziehungsberechtigte oder die den Minderjährigen begleitende erwachsene Person die Benutzungsregeln dem Teilnehmer zur Kenntnis bringen und Einverständnis mit seiner Unterschrift bestätigen (vgl. Ziffer 3)
    Die Namensangabe des Erziehungsberechtigten bzw. der erwachsenen Begleitperson und des Teilnehmers ist zwingend erforderlich.

JJJJ Bindestrich MM Bindestrich TT
Ihre Produkte(erforderlich)
Name(erforderlich)
JJJJ Bindestrich MM Bindestrich TT
Anschrift(erforderlich)
  1. Eigenverantwortung
    Die Benutzung des Funtasy-World Rödental ist mit Risiken verbunden. Der Teilnehmer hat deshalb zur Minimierung dieses Risikos selbst für geeignete, feste Kleidung und Schuhwerk zu sorgen bzw. die von der Funtasy-World angebotenen Anti-Rutsch-Socken zu tragen.
  1. Altersmindestgrenzen, Mindestkörpergröße, körperliche Verfassung
    Die Benutzung des Funtasy-World Rödental ist nur Teilnehmern ab dem 7. Lebensjahr und einer Mindestgröße von 140cm gestattet, die nicht an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung oder Krankheit leiden, die bei der Benutzung der Anlage eine Gefahr für sich selbst oder andere Personen darstellen könnte.
    So ist bei einer Schwangerschaft, bei Gefahr zu epileptischen Anfällen, bei bestehenden/noch nicht abgeheilten schweren Verletzungen und bei Herzleiden (auch Tragen von Herzschrittmachern) die Nutzung ausgeschlossen. Die vorstehende Aufzählung ist nur beispielhaft, bestehende gesundheitliche Einschränkungen sind selbstverantwortlich abzuwägen; ggf. ist das Aufsichtspersonal zu befragen.
    Kinder bis 7 Jahren müssen von einem Volljährigen, der die Aufsichtspflicht wahrnimmt, begleitet werden. Ein Erwachsener darf maximal zwei Kinder beaufsichtigen. Kinder ab 7 Jahren dürfen die Funtasy-World Rödental alleine benutzen.
    Schulklassen, Jugend- und Kindergruppen: Die minderjährigen Teilnehmer müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für die Benutzung der Anlage vorlegen. In diesem Fall ist erforderlich, dass der Lehrer/Betreuer die Aufsichtspflicht wahrnimmt.
    Das Betreten und Nutzen der Funtasy-World Rödental im alkoholisierten Zustand, nach dem Genuß von Rauschmitteln sowie nach Einnahme ähnlich wirkender Medikamente oder Substanzen ist untersagt.
  1. Mitführen von Gegenständen
    Im Besitz des Teilnehmers befindliche lose Gegenstände (wie z.B. Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc. ) dürfen bei der Benutzung des Hochseilklettergartens bzw. der Funwalls nicht in einer Weise mitgeführt werden, so dass sie eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere Personen darstellen können (z.B. durch Herausfallen aus der Tasche). Lose mitgeführte Gegenstände sind selbstständig sicher in den zur Verfügung stehenden Garderobenschränken zu verwahren.
  1. Sicherheitsanweisungen
    Jeder Teilnehmer muss vor Beginn der Benutzung des Waldklettergartens an der multimedialen Sicherheitseinweisung teilnehmen. Die Nutzungsregeln und die Anweisungen des Personals bzw. Veranstalters sind bindend und ihnen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung ist das Personal bzw. der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer aus der Funtasy-World Rödental auszuschließen. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen die Sicherheitsanweisungen des Personals bzw. Veranstalters trägt der Teilnehmer für hierdurch eintretende Schäden selbst die Verantwortung. Jede Aufgabe darf zeitgleich von nur jeweils einem Teilnehmer begangen werden.
    Auf den Podesten im Hochseilklettergarten dürfen sich maximal zwei Personen gleichzeitig aufhalten.
  1. Ausrüstung
    Die von uns ausgegebene Sicherheitsausrüstung, bestehend aus Komplettgurt, Helm und Verbindungsmittel darf während der Benutzung des der Funwalls bzw. des Hochseilklettergartens nicht abgelegt oder an andere Personen übertragen werden. Die Sicherheitsausrüstung muss nach den Anweisungen des Personals bzw. Veranstalters benutzt werden. Beschädigungen oder Auffälligkeiten sind unverzüglich dem Personal bzw. Veranstalter zu melden.
    Die Sicherheitskarabiner müssen immer am Sicherheitsseil eingehängt sein. Der Teilnehmer haftet für Schäden an der Anlage und der Ausrüstung durch unsachgemäßen Gebrauch.
  1. Zahlungsbedingungen, Kassenbon als Eintrittskarte, Benutzungsdauer
    Die Bezahlung für die Nutzung der Anlage erfolgt vor dem Besuch. Es gelten die Angaben zu Eintrittspreisen und Benutzungsdauer am Aushang an der Kasse. Der Eintrittspreis gilt jeweils nur für eine Person.
    Das nach der Bezahlung ausgehändigte Kassenbon gilt als Eintrittskarte und ist bis zur Rückgabe der Sicherheitsausrüstung vom (verantwortlichen) Teilnehmer bei sich zu führen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen. Reklamationen, Unfallmeldungen, Rückerstattungen sind nur bei Vorlage des Kassenbons möglich.
    Die Benutzungsdauer beginnt mit Ausgabe der Sicherheitsausrüstung an den Teilnehmer. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist spätestens nach Ablauf von drei Stunden ab Aushändigung der Sicherheitsausrüstung diese komplett an der Gurtausgabe zurückzugeben. Bei Überschreitung der Benutzungsdauer um mehr als 15 Minuten ist ein Aufpreis in Höhe von jeweils 5.00€ pro Teilnehmer und pro angefangener viertel Stunde zu bezahlen.
  1. Haftung
    Die Freizeit Park Rödental GmbH haftet nur bei schuldhaften Pflichtverletzungen.
  1. Ausschluss des Teilnehmers, Schließung bei höherer Gewalt, Rückerstattung des Eintrittspreises
    Die Freizeit Park Rödental GmbH ist berechtigt, Personen, die sich nicht an die Anweisungen des Personals oder die Benutzungsregeln halten, von der Funtasy-World Rödental auszuschließen. In diesem Fall oder wenn der Teilnehmer die Funtasy-World Rödental vorzeitig verlässt, erfolgt keine Rückvergütung des Eintrittspreises.
    Die Freizeit Park Rödental GmbH ist berechtigt, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter etc.) einzustellen. Bei der Schließung aus sicherheitstechnischen Gründen erfolgt eine anteilige Rückvergütung des Eintrittspreises, wenn zwischen Eintritt (Uhrzeit des Quittungsaufdrucks) und der Schließung weniger als 1 Stunde liegen.